Fragen und Anworten

 

 

>> Weshalb gibt es den Beratungsbereich?

Aufgrund der Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes darf ich meine Kunden nur im Beratungsbereich über die Rezepturen informieren. Die Information ist umfassend aber nicht vollständig.

>> Warum erfolgt eine Beauftragung zur Herstellung?

Rezepturen sind keine Fertigarzneimittel, sondern werden auf Anweisung hergestellt. Verschreibungspflichtige Rezepturen werden vom Arzt durch seine Verordnung hergestellt. Apothekenpflichtige Rezepturen sind in ihrer Zusammensetzung entweder frei wählbar oder wie hier bei www.coapo.de in ihrer Zusammensetzung vorgegeben. Der registrierte Kunde kann uns mit der Herstellung von beiden Rezepturen beauftragen.

>> Was ist eine Rezeptur und was eine Defektur?

In der Apotheke werden Arzneimittel aufgrund verschiedener Vorgaben hergestellt. Diese können eine ärztliche Verordnung, Rezeptursammlungen wie dem „Neuen Rezeptur Formularium” oder Kundenwünsche sein. Werden Rezepturen häufig in gleicher Weise hergestellt kann die Apotheke diese teilweise oder vollständig vorab herstellen. Diese Herstellung auf Vorrat nennt man Defektur.

>> Wie erfolgt eine Registrierung?

Besucher von www.coapo.de können sich über die Rezeptur-Empfehlungen von mir, Apotheker Michael Backes, informieren und sich frei entscheiden, diese Empfehlung anzunehmen. Fragen können Sie über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an den Apotheker Michael Backes oder eine Vertretung richten. Die Beauftragung zur Herstellung einer Rezeptur über www.coapo.de kann nur durch registrierte Kunden erfolgen. In der Cosmos Apotheke in Mannheim ist vor Ort auch eine Beauftragung ohne Registrierung möglich. Mit der Registrierung soll erreicht werden, dass weder Minderjährige noch bedingt geschäftsfähige Interessenten eine Beauftragung vornehmen können. Das Formular zur Registrierung muss ausgedruckt werden. Der Ausdruck ist auszufüllen, zu unterschreiben und per Post (an Cosmos Apotheke M7,14 68161 Mannheim), per FAX (an 0621 28028) oder per Email (an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) an die Cosmos Apotheke zu senden. Der registrierte Kunde erhält dann per Post seine Zugangsdaten gesendet. Mit diesen kann er seine Beauftragung abschließen und künftig direkt zur Beauftragung gelangen.

>> Beliefern wir auch Kassenrezepte?

Grundsätzlich beliefern wir alle Arten von Kassenrezepten. Rezepturen werden erfahrungsgemäß von Krankenkassen nicht übernommen, weshalb wir diese Rezepte als Privatrezepte betrachten und abrechnen. Wenn Sie es wünschen werden wir vorab Ihre Krankenkasse um Kostenübernahme bitten. Dies erfolgt schriftlich. Bitte beachten Sie hierbei die zeitliche Verzögerung.

>> Beliefern wir auch alle Privatrezepte?

Grundsätzlich beliefern wir alle Arten von Privatrezepten. Wir behalten uns jedoch das Recht einer Vorkasse vor, auch bei Bestandskunden. Wir verfahren hier wie bei unseren Vorortkunden.

>> Wie kann bezahlt werden?

Neukunden bezahlen die Erstbestellung im Voraus. Bestandskunden bezahlen die beauftragten Rezepturen auf Rechnung. Wir bieten auch ein Bankeinzugsverfahren an, Neukunden erhalten dann sofort die beauftragte Rezeptur. Beim Bezug von sonstigen Arzneimitteln behalten wir uns auch bei Bestandskunden das Recht zur Vorkasse vor.

>> Warum gibt es Rezepturnamen?

Rezepturnamen sind sehr wichtig um Verwechslungen zu vermeiden und um die Einnahme und die Anwendung sicher zu stellen. Wäre eine Rezeptur unbenannt, trüge sie lediglich auf dem Etikett die Zusammensetzung. Diese kann ein Anwender nur sehr schwer überblicken und wäre mit der Auswahl sicher überfordert. Für die Unterhaltung mit uns oder seinem Arzt muss er die Rezeptur verwechslungssicher beschreiben können, dies ist nur mit einem Rezepturnamen möglich. Wir informieren im Beratungsbereich ausführlich über die Zusammensetzung jeder Rezeptur.

>> Welche Portokosten entstehen?

Wir sind bemüht, die Portokosten so gering wie möglich zu halten. Wir müssen jedoch eine zuverlässige Zustellung gewährleisten. Aus diesem Grund kann es sein, dass wir nicht den günstigsten Versender beauftragen.
Die Versandkosten steigen stetig und müssen entsprechend von uns an Sie weitergegeben werden.
Wir unterscheiden Sendungen bis  2kg und über 2 kg. Bis 2 kg und einem Warenwert bis 44,99 € betragen die Portokosten ab 1.6.2011 bis 31.5.2013 - 3,95 €. Bis 2 kg und einem Warenwert ab 45,00€ betragen die Portokosten 0 €.
Portokosten für noch schwerere Pakete (ab 5 kg) und ins Ausland werden nach den aktuellen DHL-Preisen zuzüglich Verpackungskosten berechnet. Einen Mindermengenzuschlag bei Warenwerten unter 15 € in Höhe von 4,95 € behalten wir uns vor, wir werden Sie hierüber vor der Auftragsausführung informieren.

>> Was kosten die Rezepturen?

Im Gegensatz zu Fertigarzneimittel sind Rezepturen preislich abhängig von den Kosten für die Einzelbestandteile. Diese können sehr stark schwanken. Auch ist die Häufigkeit dieser Rezepturen entscheidend. Weiterhin ist der zeitliche als auch instrumentelle Aufwand sehr unterschiedlich. Wir bemühen uns stetig, die Kosten niedrig zu halten und die häufigen Preissteigerungen nicht ständig an die Kunden weiter zu geben.

>> Was sind Rezeptur-Text-Aufkleber?

Diese Aufkleber tragen den notwendigen Verordnungstext für die jeweiligen Rezepturen. Ihr Arzt kann dieses Etikett auf seine Verordnung kleben und nur noch die gewünschte Menge ankreuzen. Dieser Text ist erlaubt und richtig. Jeder Interessent kann von der Cosmos Apotheke diese Aufkleber kostenlos zugesendet bekommen.

>> Benötigt man für eine Bestellung eine Bestellkarte?

Mit einer Bestellkarte ist eine Beauftragung zur Herstellung einer Rezeptur ordnungsgemäß. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit einfach weitere Hilfsmittel zusätzlich zu bestellen. Auch ist eine Erlaubnis für den Bankeinzug einfach zu erteilen. Bestellkarten senden wir Ihnen gerne kostenlos zu.

>> Wie erhält man Freikuverts?

Mit jeder Zusendung einer Rezeptur erhalten Sie neben Bestellkarten auch Freikuverts. Diese Freikuverts sind nur in Deutschland, im Bereich der Deutschen Post, gültig. Die Erfahrung zeigt leider, dass sich die Post mit der Zustellung von Freikuverts ohne Briefmarke einige Tage zusätzlich Zeit lässt. Beschwerden unsererseits wurden von der Post als nicht zutreffend zurückgewiesen.

>> Wie kann man die richtige Dosierung für die „SKAT-Lösung” ermitteln.

Die Dosierung der „SKAT-Lösung” erfolgt durch individuelle Titration Ihres Arztes bei Ihnen. Ihr Arzt prüft bei gesetzter Spritze die Wirkung nach einer bestimmten Zeit. Er kann in mehreren Stufen die richtige Dosierung finden. Eine grobe Orientierung können Sie von uns erhalten. Eine Herleitung der Dosierung über ein „Alprostadil Monopräparat” auf die „SKAT-Lösung” ist nicht möglich. Bitte besprechen Sie sich immer mit Ihrem Arzt.

>> Kann jeder Arzt die „SKAT-Lösung” verordnen?

Grundsätzlich ja, aber bedenken Sie, dass nur der Urologe die notwendige Kenntnis und Erfahrung besitzt, auch bei Problemen Ihnen zu helfen.

>> Wie sind die „SKAT Lösungen” zu lagern?

Grundsätzlich müssen alle sterilen Injektionslösungen, die als Rezeptur hergestellt werden, kühl gelagert werden. Das heißt zwischen 4°C und 8°C. Es gibt keine Verpflichtung zur Kühlkette. Es muss also für den Transport keine lückenlose Kühlung erfolgen. Vials, die nicht genutzt werden können auch tiefgekühlt gelagert werden. Für die Benutzung ist die Lösung aufzutauen.

>> Wie ist die „SKAT Lösung” im Urlaub zu transportieren?

Vor dem Reiseantritt soll die „SKAT Lösung” tiefgekühlt werden. Die optimale Lagerung als auch der Transport erfolgt in der passgenauen Styroporbox. Diese Box ist mit einem Gummi- oder Klebeband so zu sichern, dass sie sich nicht während des Transports öffnet. Am Urlaubsort ist die Lösung wieder kühl zu lagern.

>> Wie erfolgt die Sterilherstellung in der Apotheke?

Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an eine reine Herstellungsumgebung haben wir ein Reinraumsystem erstellt. Über Schleusen und Zwischenräume gelangt man in eine immer reinere Umgebung. Gleichzeitig muss die Kleidung gewechselt werden und die Desinfektion von Mensch, Gerät und Ausgangsstoffen erfolgen. Alle Maßnahmen sind in einem Qualitätsmanagement festgehalten und werden entsprechend umgesetzt. Vom Regierungspräsidium werden die Räumlichkeiten mit allen Einbauten und Vorrichtungen, das QM-System, die persönliche Eignung und auch die Herstellungsprozesse geprüft. Die hergestellten Rezepturen werden analysiert und bewertet. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind darf hergestellt werden. Es ist zu erwarten, dass in der Zukunft diese Anforderungen und ihre Überprüfung noch anspruchsvoller werden.

>> Benötigt eine Apotheke eine Zulassung für die Herstellung
      einer Rezeptur, z.B. „SKAT Lösung”?

Eine Zulassung, wie sie für ein Fertigarzneimittel notwendig ist benötigt die Apotheke nicht. Eine Apotheke darf in ihrer Eigenschaft als ordentlich zugelassene Apotheke Rezepturen herstellen. Sie hat für diese Rezepturen eine pauschale Zulassung. Sie darf Rezepturen nur herstellen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es werden die Bestandteile und die Plausibilität der Rezeptur geprüft. Wenn die Apotheke die Befähigung und die Ausstattung besitzt, darf eine Apotheke Rezepturen herstellen.

>> Gibt es einen Patentschutz für die „SKAT Lösungen”

Nein. Die „SKAT Lösungen” wurden vor ca. 30 Jahren von französischen Ärzten erfunden und öffentlich bekannt gemacht. Sie haben in das Neue Rezeptur Formularium Einzug gefunden. Diese Rezepturensammlung ermöglicht es jedem Apotheker, wenn er sich an die Vorgaben hält, diese Rezepturen herzustellen. In der Cosmos Apotheke wurde bereits vor 20 Jahren mit der Herstellung dieser „SKAT Lösungen” begonnen. Die Inhaltsstoffe Papaverin, Phentolamin und Alprostadil sind seit vielen Jahren im Arzneibuch beschrieben und können ohne Patentverletzung verwendet werden.
Anders kann das mit einem Namen oder einer Herstellungsart / Darreichungsform sein. Diese kann patentiert sein, wobei die Inhaltsstoffe davon nicht betroffen sind.

>> Was ist der Vorteil eines Mehrdosenbehältnisses?

Die wichtigsten Vorgaben an ein Mehrdosenbehältnis sind die maximale Größe von 10 ml und die Pflicht zur Konservierung. Beide Auflagen erfüllen wir. Sie können eine beliebige Menge entnehmen. Benötigen Sie 1,5 ml so ist das genauso einfach möglich, wie 0,5 ml. Es fällt kein Verlust an. Die Dosierung kann individuell viel sicherer erfolgen. Eine sichere Entnahme ist über einen MiniSpike möglich. Dieser wird dringend empfohlen.

>> Benötigt man für die „SKAT-Lösung” immer wieder
      eine ärztliche Verordnung?

Eine ärztliche Verordnung ist nach dem Ausstellungsdatum 3 Monate gültig. Wenn Sie innerhalb dieser Frist die Verordnung vorlegen werden wir sie entsprechend beliefern. Für die Herstellung einer sterilen Rezeptur ist grundsätzlich immer eine Verordnung erforderlich. Auch ein Arzt mit Arztausweis muss eine Verordnung ausstellen. Diese Verordnung wird von uns dokumentiert und dient als Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden für die ordnungsgemäße Herstellung sowie Belieferung.

>> Ist eine Mehrfachverordnung – Dauerverordnung möglich?

Eine Dauerverordnung kann von uns nur einmal beliefert werden. Eine ärztliche Verordnung muss eindeutig die Stückzahl, also die Anzahl der Rezepturen nach Art und Menge benennen. Fehlt die Stückzahl kann man nur von einem Stück ausgehen. Anders sieht es mit Mehrfachverordnungen aus. Hier gibt der Arzt eine höhere Anzahl an Rezeptureinheiten an. Er verfolgt damit die Absicht, während einer länger andauernden Therapie seinen Patienten mit der Rezeptur zu versorgen. Wir können wegen der Haltbarkeit sofort nur eine Einheit ausliefern. Weitere Einheiten können zu einem späteren Zeitpunkt geordert werden. Wir behalten das Rezept mit den mehreren Rezeptureinheiten bei uns und registrieren die Abgabe der weiteren Einheiten, bis die Therapie beendet ist. Während dieser Abrufzeit ist somit keine erneute Verordnung notwendig.

>> Warum gibt es Teillieferungen?

Wenn ein Anwender von „SKAT trimix” oder „SKAT trimix forte” eine größere Einheit in Auftrag gibt, werden wir ihm lediglich eine Einheit ausliefern. Die weiteren Einheiten werden ihm zu einem späteren Zeitpunkt ausgeliefert. Er erhält somit immer die aktuell hergestellte Einheit. Dieses Vorgehen ist aufgrund der relativ kurzen chemischen Stabilität von Alprostadil notwendig.

>> Kann mein Arzt ein Ärztemuster erhalten?

Ein Arzt hat die Möglichkeit von uns im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, ein Ärztemuster der „SKAT-Lösungen” zu erhalten. Vielen Ärzten fehlt die Kenntnis über den Umgang mit dieser Lösung. Weiterhin sind diese Muster wichtig, um Erfahrungen bezüglich der richtigen Auswahl zu sammeln. Der Arzt muss dieses Muster selbst anfordern.

>> Welche Nadeln / Kanülen sind für die „SKAT-Injektion” ratsam?

Grundsätzlich sollen die Nadeln 12 oder 13 mm lang sein. Die Nadel soll vollständig in den Schwellkörper eindringen. Der Durchmesser kann 0,30 oder 0,45 mm betragen. 1 ml Lösung benötigt durch eine 0,30 mm Kanüle ca. 16 Sekunden und länger, durch eine 0,45 mm Kanüle ca. 8 Sekunden und länger. Rechnet man den Widerstand im Schwellkörper hinzu kann die Injektionsdauer sich noch weiter verlängern. Bei der Injektion ist Geduld erforderlich. Die Injektionsfläche ist dringend mit einem Alkoholtuch zu desinfizieren.